Phoenix Contact: Stromversorgungen, Überspannungsschutz und Geräteschutzschalter 2017/18
60 200 Weitere Informationen und vollständige technische Daten unter phoenixcontact.net/products 343 PHOENIX CONTACT fingersicher handrückensicher Beispiel: Druckbetätigung Berührschutz Fingersicherheit Handrückensicherheit eines „Schutzraums für gelegentliches Handhaben“; es ist der Raum, in den beim Handhaben hineingegriffen werden muss. Wesentlich ist, dass um aktive Teile ein Bereich, der durch eine ebene Hüllkurve von 30 mm Radius gebildet wird, fingersi- cher auszuführen ist, d. h. die berührungs- gefährlichen Teile des elektrischen Gerätes dürfen mit dem geraden VDE-Prüffinger nach IEC 60529/DIN VDE 0470-1 (Prüffin- ger) nicht berührbar sein. Für den „weiteren Bereich“ bis 100 mm Entfernung um das Bedienelement wird Handrückensicherheit vorgeschrieben. Handrückensicherheit liegt vor, wenn auf eine Kugel mit einem Durchmesser von 50 mm eine Kraft von 50 N ausgeübt wird und sich hierbei keine Berührung mit den berührungsgefährlichen Teilen des Betriebs- mittels ergibt. Außerhalb dieses Bereichs sind keine besonderen Maßnahmen für die Berührsicherheit vorgesehen. Anmerkung: Anlagen und Betriebsmittel, die mit Schutzkleinspannung bis 25 V ~ oder 60 V – betrieben werden, gelten als gegen „direktes Berühren“ geschützt. Nach § 5 Abs. 4 der BGV A 2 kann eine Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand vor der ersten Inbetriebnahme einer Anlage entfallen, wenn dem Unternehmer vom Hersteller oder Errichter bestätigt wird, dass die elektrischen Anlagen und Betriebs- mittel den Bestimmungen der BGV A 2 ent- sprechen. Die geforderte Bestätigung be- zieht sich auf betriebsfertig installierte Anlagen und Betriebsmittel und ist nur vom Errichter oder Montageunternehmen abzu- geben. Der Hersteller elektrischer Be- triebsmittel kann nur die den einschlägigen elektrotechnischen in der BGV A 2 zitier- ten DIN VDE-Bestimmungen entsprechen- de Produktion bestätigen. Dem Errichter obliegt es, die einzusetzenden Betriebsmit- tel unter diesem Aspekt auszuwählen. Die von der Berufsgenossenschaft für Feinmechanik und Elektrotechnik herausge- gebene Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2 richtet sich an die Betreiber elektrischer An- lagen und hat zum Ziel, durch spezielle Si- cherheitsforderungen zur Verhütung elektri- scher Unfälle beizutragen. Diese Vorschrift enthält Festlegungen über Sicherheitsabstände für das Arbeiten, Bedienen und gelegentliche Handhaben in der Nähe berührungsgefährlicher Teile, so- genannter „aktiver Teile“ von Niederspan- nungsanlagen bis 1000 V ~ bzw. 1500 V –. – Das Arbeiten an aktiven, d. h. berüh- rungsgefährlichen Teilen ist nur zulässig nach Herstellung des spannungsfreien Zu- stands. Das Bedienen in der Nähe von ak- tiven Teilen ist nur erlaubt, wenn diese Teile spannungsfrei sind oder gegen direk- tes Berühren geschützt sind (§ 6). Beim Arbeiten in der Nähe aktiver Teile gelten als Sicherheitsmaßnahmen – Das Herstellen des spannungsfreien Zu- standes für die Dauer der Arbeiten oder – Der Berührungsschutz durch Abdecken oder Abschranken während der Arbeiten oder – Die Gewährleistung, dass zulässige Annä- herungen nicht unterschritten werden (§ 7). Für die Bedienung von Elementen, wie Druckknöpfen, Kipphebeln oder Drehknöp- fen in der Nähe berührungsgefährlicher Tei- le wurde der Begriff „Gelegentliches Hand- haben“ eingeführt. Nach VDE 0105-1 handelt es sich dann um das „Bedienen mit teilweisem Schutz ge- gen direktes Berühren“. Detaillierte Bestimmungen für „gelegent- liches Handhaben“ befinden sich in der DIN VDE 0106-100. Hier ist u. a. festgelegt, inwieweit aktive Teile in der Nähe von Be- dienelementen gegen Berührungen abzude- cken sind. Grundlage bildet die Definition Auf dem Gebiet der Verbindungstechnik bietet Phoenix Contact eine breite Palette berührungssicherer oder durch Abdeckun- gen gegen Berührung zu schützender Pro- dukte an. Die einzelnen Klemmentypen und Zubehörteile sind – je nach den Gegeben- heiten – unter diesen Gesichtspunkten aus- zuwählen. Technische Informationen Anhang
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